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Kostenübernahme der Krankenkasse

Die podologische Behandlung ist keine Pflichtleistung der Grundversicherung nach Krankenkassengesetz. 
Deshalb werden keine Kosten übernommen. 
Je nach Zusatzversicherung werden 90% der Kosten einer podologischen Behandlung je nach Diagnose übernommen. 
Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. 

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