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Kostenübernahme der Krankenkasse
Die podologische Behandlung ist keine Pflichtleistung der Grundversicherung nach Krankenkassengesetz.
Deshalb werden keine Kosten übernommen.
Je nach Zusatzversicherung werden 90% der Kosten einer podologischen Behandlung je nach Diagnose übernommen.
Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.
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