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Risikopatienten wann zahlt die Krankenkasse?

Grundversicherung zahlt Fusspflege nicht

Das schreibt der Schweizer Podologen Verband (SPV):

«Podologinnen und Podologen gelten in der Schweiz nicht als sogenannte Leistungserbringer im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Sie sind also nicht zur Abrechnung über die Krankenkassengrundversicherung zugelassen.

Es handelt sich dabei um eine sehr unbefriedigende Situation. Der Schweizerische Podologen-Verband SPV ist daran interessiert, dass sich das ändert. Die Aufnahme der podologischen Leistungen in den Katalog ist bereits Thema im Parlament.

Wichtig: Es gibt gewisse Zusatzversicherungen, die podologische Leistungen übernehmen. Das müssen Patientinnen, Patienten direkt mit ihrer Zusatzversicherung abklären.»

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