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Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Podologische Behandlungen gehören nicht zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Aus diesem Grund werden die Kosten von der Grundversicherung nicht übernommen.

Je nach Zusatzversicherung und Diagnose können jedoch bis zu 90 % der Kosten für eine podologische Behandlung erstattet werden. Die genauen Leistungen variieren je nach Versicherung.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren.

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Kontakt

 

Podologie Zürcher GmbH 
Wangenstrasse 20
3360 Herzogenbuchsee

+(41) 079 134 20 95 
podologiezuercher@gmx.ch

 

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