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Krankenkasse, Zusatzversicherung & Verordnungen

In bestimmten Fällen kann Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für eine podologische Behandlung übernehmen. Dafür benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung. Bitte beachten Sie, dass eine ärztliche Verordnung keine Garantie für eine Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung darstellt. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, empfehlen wir Ihnen, dies direkt mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen sowie die entsprechenden Formulare zum Download. So können Sie sich in Ruhe vorbereiten, bevor Sie einen Termin vereinbaren oder die Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung zur Kostenübernahme einreichen.

Ärztliche Verordnung für Podologie
 

Damit Ihre Zusatzversicherung die Kostenübernahme einer podologischen Behandlung prüfen kann, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung.

So gehen Sie vor:
 

  1. Formular herunterladen.

  2. Vom Hausarzt oder Facharzt ausfüllen lassen.

  3. Einen Termin in meiner Praxis vereinbaren.

  4. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Quittung zur Einreichung bei Ihrer Zusatzversicherung.

     

Informationsschreiben Ärzteschaft

Dieses Informationsblatt richtet sich an Ärztinnen und Ärzte und erklärt die Voraussetzungen für podologische Verordnungen im Rahmen von Zusatzversicherungen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Zusatzversicherungen, welche podologische Behandlungen gemäss dem Modell des Vereins Podologie EFZ Schweiz unterstützen:

  • Helsana: Top / Completa und Completa Extra

  • Concordia: Natura und Natura plus

  • Sanitas: Zusatzversicherung

  • CSS: Uno plus / Due plus / Sanfit

  • ÖKK: Viva / Prosano plus / Combi Zusatzversicherung / ÖKK KMU Zusatzversicherung

  • Visana: Einzelfallentscheidungen. Das Gesuch muss beim vertrauensärztlichen Dienst eingereicht werden.
     

Hinweis: Wenn Ihre Zusatzversicherung nicht auf dieser Liste aufgeführt ist, können Sie die ärztliche Verordnung trotzdem einreichen. Eine Kostenübernahme ist jedoch nicht garantiert und wird von der jeweiligen Versicherung individuell geprüft.

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